In der letzten LEADER Forum – Ausgabe haben wir ausführlich über die Gründung einer Asbl und den Vereinssatzungen/Statutenbe richtet. Da es aber nicht ausreicht einmal Statuten zu erarbeiten und diese dann wiederum im Schrank verschwinden zulassen, hier die weiteren Schritte für die korrekte Registrierung eines Vereins.
- Die Statuten müssen von allen Gründungsmitgliedern unterschrieben werden.
- Eintragung der Statuten und Kauf einer Steuermarke beim Mehrwertsteueramt (Administration de l’Enregistrement et des Domaines) zwecks Registrierung im Handelsregister (Ré-gistre de commerce).
- Die Eintragung der Statuten bei der Administration de l’Enregistrement et des Domaines ist wichtig für den weiteren Verlauf der Registrierung und somit hat der Verein ein sicheres Datum (date certaine) an dem Niemand mehr rütteln kann.
- Beim Handelsregister werden dieeingetragenen Statuten ab ge geben. Am Besten eine Kopie der eingetragenen Statuten machen und diese dann für die eigenen Zwecken behalten. Beim Handelsregister erhält maneinen Code und eine Unterschrift. Um auf Nummer sicher zugehen, die Kopie ebenfalls mit Code und Unterschrift versehen lassen. Das Handelsregister gibt die Statuten weiter, zwecks Veröffentlichung im Memorial C.
- Veröffentlichung im Memorial C:Die Veröffentlichung im Memorial ist rückläufig auf das Gründungsdatum des Vereins; die moralische Person aber, gilt erst ab dem Tag der Publikation.
- Bei einer Vereinsgründung werden alle Artikel der Statuten publiziert.
- Bei kleinen Änderungen hingegen werden nur die veränderten Artikel veröffentlicht.
- Wichtig: Eine Liste mit den Namen der Geschäftsführer (administrateurs) muss ebenfalls beim Handelsregister eingetragen werden.
- Deshalb zum Anschluss an die Gründungs-/Generalversammlung, sofort eine Versammlung einberufen in der die verschiedenen Posten (Präsident, Schriftführer, Kassenführer,…) verteilt werden.
- Die Liste der Mitglieder muss ebenfalls hinterlegt werden. Falls dies nicht gemacht wird, ist die Situation des Vereins Dritten gegenüber nicht legal.
Die Sprache in der die Statuten verfasst werden können, ist Luxemburgisch, Deutsch oder Französisch. Es empfiehlt sich die französische Sprache auszuwählen, da der Gesetzes -text ebenfalls auf Französisch ist. Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Papier mit Briefkopf für die korrekte Korrespondenz. Im Briefkopf müssen der Name, die Adresse des Vereins und die Nummer des Handelsregisters stehen. Denn um vor einem Dritten korrekt dazustehen, muss man sich als eingetragener Verein zu erkennen geben.
Informationen, Auskünfte und Anmeldungen bei der
LEADER-Veräinswierkstat - CIGR Wiltz plus
Simone Bernard
26, Grand-Rue
L-9501 Wiltz
Tél.: 26 95 22 83
Email: bernard@ope.lu